1. Die Beschwerde gegen die Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Beschwerde gegen die Nichtgewährung der Akteneinsicht vom 5. Juli 2024 wird gutgeheissen, soweit sie nicht als gegenstandslos abzuschreiben ist. 3. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. AB.2024.39-AS 20/20