__ einen Eigentumsvorhalt eintragen liess (act. B/2/8). Gemäss der derzeitigen Aktenlage ist das entsprechende Verfahren vor dem Kreisgericht […] hängig (act. B/1 S. 8, B/2/14-16, B/10 S. 8, B/18/27, B/27 S. 3). Unabhängig von der glaubhaft gemachten Gläubigerstellung der Beschwerdeführerin würde ihr die Akteneinsicht selbst als Drittperson zustehen, welche in mehreren Gerichtsprozessen mit der Konkursitin steht.