che freihändig veräusserten Vermögenswerte festgelegt wurde (insbesondere allfällige Schätzungsprotokolle oder Gutachten); 4. Akten, aus denen sich ergibt, wann der Kaufpreis in Höhe von CHF 850'000.- vom wem effektiv überwiesen worden war (in der Freihandverfügung ist lediglich erwähnt, dass dieser bereits überwiesen worden sei); Betreffend Gebrauchsüberlassungsvereinbarung: 5. Akten, aus denen sich ergibt, welche materiellen Verhandlungen betreffend die Gebrauchsüberlassungsvereinbarung stattgefunden haben (insbesondere Korrespondenz betreffend die Regelung der Anrechnung der