Namentlich ersuchte sie um Zustellung eines Verzeichnisses der Gläubiger und deren angemeldeter Forderungen (act. B/2/17). Mit E-Mail vom 2. Juli 2024 stellte ihr die Vorinstanz die Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024, den Entwurf des Konkursinventars, das Register über die Eigentumsvorbehalte und die Gebrauchsüberlassungsvereinbarung vom 16. Mai 2024 zu (act. B/2/2, B/2/6 und B/2/18). Weiter wies sie darauf hin, dass sie Unterlagen in Bezug auf die im Konkurs angemeldeten Forderungen der Gläubiger noch nicht herausgeben könne, da diese zuerst gesichtet und bearbeitet werden müssten (act.