b) Die Beschwerdeführerin ersuchte die Vorinstanz am 28. Juni 2024 um Einsicht in sämtliche Akten betreffend einer allfälligen Veräusserung aller sich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung in der Konkursmasse befindlichen Vermögenswerte, insbesondere bezüglich eines allfälligen Freihandverkaufs. Zudem beantragte sie Akteneinsicht betreffend einer allfälligen Gebrauchsüberlassung der gemäss Kaufvertrag vom 15. September 2017 unter Eigentumsvorbehalt verkauften Maschinen und aller im Konkurs angemeldeter Forderungen und Gläubiger. Namentlich ersuchte sie um Zustellung eines Verzeichnisses der Gläubiger und deren angemeldeter Forderungen (act.