B/27 S. 21). Mit Eingabe vom 8. November 2024 macht die Beschwerdeführerin in der Folge neu geltend, dass sie nach der im Rahmen der Duplik gewährten Einsicht in einzelne das Bieterverfahren betreffende Dokumente bereit sei, ein "mindestens gleichwertiges Angebot" für sämtliche im