rückwirkend per […] 2024 und die noch offenen Mietkosten übernommen. In der Folge habe die Vermieterin unwiderruflich auf das Retentionsrecht verzichtet, weshalb der Verwertungserlös nicht um retentionsgesicherte Mietzinsforderungen geschmälert worden sei. Insgesamt habe mit dem angefochtenen Freihandverkauf ein Gesamtvorteil für die Gesamtheit der Gläubiger von Fr. 1'040'016.20 erzielt werden können (act. B/27 S. 17 f. und B/28/30 f.). Laut dem von der Vorinstanz eingeholten Kurzgutachten von Prof. Dr. M.__ vom 24. Oktober 2024 habe sie mit dem angefochtenen Freihandverkauf eine einmalige Möglichkeit und ein sehr gutes Ergebnis für die Allgemeinheit der Gläubiger realisiert. Es