c) Nach Angaben der Vorinstanz in ihrer Stellungnahme vom 28. Oktober 2024 habe die Beschwerdegegnerin nebst dem (teilweise verderblichen) Inventar auch sämtliche Arbeitsverträge der Mitarbeitenden der Konkursitin übernommen, sodass insbesondere zwei laufende Grossaufträge hätten ausgeführt werden können. Dadurch habe die Passivmasse der privilegierten Forderungen um rund Fr. 100'000.00 verringert werden können. Ausserdem habe die Beschwerdegegnerin den Mietvertrag der Konkursitin in Bezug auf die Geschäftsräumlichkeiten an der […]strasse in H.__ mit der Vermieterschaft rückwirkend per […] 2024 und die noch offenen Mietkosten übernommen.