Eine vorzeitige Verwertung kann auch wirtschaftlich begründet sein. So kann ein kaufmännisches Unternehmen einen Vermögenswert darstellen, der schneller Wertverminderung ausgesetzt und deshalb zu verkaufen ist, sobald es zu vorteilhaften Bedingungen, welche die Erhaltung der Arbeitsplätze und die Fortsetzung des Mietvertrags gewährleisten, möglich ist (BGer 7B.254/2004 in: Praxis 95 (2006) Nr. 8 E. 2.1; vgl. BSK SchKG II-RUSSENBERGER/WOHLGEMUTH, Art. 243 N 9). Zudem können hohe Lager- oder Unterhaltskosten einen Notverkauf rechtfertigen.