c) Demzufolge ist davon auszugehen, dass inzwischen nur noch ein Teil der veräusserten Gegenstände vorhanden ist bzw. ein Teil davon bereits verarbeitet und/oder weiterveräussert wurde. Mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2024 bringt die Vorinstanz denn auch vor, vom gesamten veräusserten Inventar im Rahmen des Freihandverkaufs sei 20% verderblich gewesen. Ausserdem seien die Enderzeugnisse und die Handelswaren "alle weg", von den Hilfsstoffen noch rund 30% und von den Verpackungsmaterialien noch etwa 40% vorhanden. Bei den Rohstoffen sei vom […] "alles weg" und vom […] noch ca. 60% "hier". Das Büromobiliar bzw. -inventar sei alles noch vorhanden, allerdings nicht werthaltig.