B/27 S. 4), abzulehnen. Folglich ist mangels anderer Beweise davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin am 2. Juli 2024 erstmals hinreichend Kenntnis von der angefochtenen Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024 erhielt und die dagegen eingereichte Beschwerde vom 12. Juli 2024 somit ebenfalls fristgerecht erhoben wurde.