Im Rahmen des Aussonderungsverfahrens habe die Beschwerdeführerin im Juni 2024 Einigungsgespräche mit der Konkursitin geführt, welche aber gescheitert seien. Intern sei bekannt und es liege in der Natur der Sache, dass sie über rechtsrelevante Vorgänge im Konkursverfahren orientiert worden sei. Ansonsten hätten keine Vergleichsgespräche geführt werden können. Hinzu komme, dass mit Medienmitteilung vom […] die Beschwerdegegnerin über die Nachfolgelösung informiert habe (vgl. act. B/11/6). Ferner sei am […] eine weitere Medienmitteilung über die Konkurseröffnung über die E.__ AG in Liq. erfolgt (vgl. act. B/27/15 und B/27/16).