bb) Mit Bezug auf den letzteren Beschwerdegrund ersuchte die Beschwerdeführerin die Vorinstanz am 28. Juni 2024 um Einsicht in die Konkursakten der Konkursitin (act. B/2/17), worauf ihr diese mit E-Mail vom 2. Juli 2024 verschiedene Unterlagen zustellte (act. B/2/6). Am 3. Juli 2024 ersuchte sie die Vorinstanz um die Zustellung weiterer Konkursakten (act. B/2/3), was diese mit E-Mail vom 5. Juli 2024 verweigerte (act. B/2/5). Damit erfolgte die dagegen erhobene Beschwerde vom 12. Juli 2024 innert Frist.