2. In der Folge erhob die Beschwerdeführerin gegen die Freihandverkaufsverfügung vom [...] 2024 und die Nichtgewährung der Einsicht in die Konkursakten vom 5. Juli 2024 am 12. Juli 2024 Beschwerde bei der Kantonalen Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung- und Konkurs und stellte die eingangs erwähnten Anträge (act. B/1). Innert erstreckter Frist reichte die Vorinstanz am 20. August 2024 eine Stellungnahme mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren ein (act. B/10).