Am 16. Mai 2024 schloss die Konkursmasse der E.__ AG in Liq. mit der Beschwerdegegnerin eine Vereinbarung zur Gebrauchsüberlassung an den fraglichen Maschinen ab, welche die Beschwerdeführerin am 15. September 2017 an die Konkursitin verkauft hatte (act. B/2/18). Auf Antrag der Beschwerdeführerin und der Konkursitin wurde das Aussonderungsverfahren zwecks Durchführung aussergerichtlicher Vergleichsgespräche mit Verfügung des Kreisgerichts […] vom […] bis zum 1. Juli 2024 sistiert (act. B/2/15). Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das entsprechende Verfahren am 2. Juli 2024 wieder aufgenommen und der Schriftenwechsel eingeleitet (act. B/2/16).