Mit Entscheid des Kreisgerichts […] vom […] 2019 wurde der E.__ AG in Liq. die definitive Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten gewährt, welche je am [...] März und […] Juni 2020 verlängert wurde; letztmals bis zum […] September 2020. Am […] September 2020 bestätigte der Einzelrichter des Kreisgerichts […] den Nachlassvertrag. Mit Verfügung vom […] 2024 wurde über die E.__ AG in Liq. (Konkursitin) schliesslich doch der Konkurs eröffnet (zum Ganzen act. B/2/21). Im Rahmen des Konkursverfahrens verkaufte die Konkursmasse der E.__ AG in Liq. (v.d. die Vorinstanz) mit Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024 der B.__ GmbH (Beschwerdegegnerin) mit Sitz in H.__/SG (v.d. F.__)