1. Es sei die Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024, Konkurs-Nr. […], aufzuheben. 2. Es sei anzuordnen, dass sämtliche bereits erfolgten Vollzugshandlungen im Zusammenhang mit bzw. aufgrund der im Sinne von Ziff. 1 hiervor aufzuhebenden Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024, Konkurs-Nr. […], rückabzuwickeln seien, insbesondere seien hierzu sämtliche im Inventar zur aufzuhebenden Freihandverkaufsverfügung vom […] 2024, Konkurs-Nr. […] genannten Gegenstände (162 Positionen) an die Vorinstanz zurückzuführen.