SchKG, in: ZZZ 47/2019, S. 223 ff.; Brönnimann, Verstärkter Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen und ihre Auswirkungen, in: Festschrift für Jolanta Kren Kostkiewicz, 2018, S. 405 ff.) befassen sich mit der vorliegend relevanten Problematik bisher nicht. cc) Der Wortlaut von Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG knüpft die Nichtbekanntgabe einer Betreibung an den Umstand, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages (Art. 79-84 SchKG) eingeleitet wurde. Nach dem klaren © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte