Weitere Konstellationen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Nichtbekanntgabe einer Betreibung gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG sind höchstrichterlich ungeklärt. Dazu gehört auch die vorliegende Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein Schlichtungsbegehren (zur Einleitung einer Anerkennungsklage) gestellt wurde, dieses aber (aus formalen Gründen und mit dem allfälligen Vorbehalt der Wiedereinbringung) wieder zurückgezogen wird. Auch die Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Nr. 5 (neuer Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG) und die diesbezügliche Literatur (Rüetschi, Das neue Verfahren zur "Löschung" ungerechtfertigter Betreibungen, in: Plädoyer 2018, S. 42 ff.;