bb) Das Bundesgericht hat sich im Entscheid 5A_319/2020 vom 7. Mai 2020 E. 2 erstmals näher mit dem Verfahren um Nichtbekanntgabe einer Betreibung gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG befasst. Dabei hat es festgehalten, dass das Betreibungsamt bei der Bekanntgabe von Betreibungen an Dritte einzig prüfen könne, ob (objektiv) ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet worden sei, jedoch nicht, ob das Rechtsöffnungsverfahren zu Recht oder zu Unrecht eingeleitet worden sei bzw. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte