Entscheid Kantonsgericht, 05.10.2021 Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG (SR 281.1) Nichtbekanntgabe einer Betreibung, wenn ein Schlichtungsbegehren (zur Einleitung einer Anerkennungsklage) gestellt wurde, dieses aber (aus formalen Gründen und mit dem allfälligen Vorbehalt der Wiedereinbringung) wieder zurückgezogen wird. Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 5. Oktober 2021, AB.2021.28-AS Aus den Erwägungen: