© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Schuldner ermöglichen, sich wirtschaftlich zu erholen (Kurt Ammonn/Fridolin Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Aufl., Bern 2013, § 38 N 23). Im Falle einer solchen Insolvenz ist – wie hier – zu klären, welche Betreffnisse noch im Rahmen der bisherigen Verwertungsverfahren zu verteilen oder der Konkursmasse zu überweisen oder allenfalls dem Schuldner auszubezahlen sind.