Am 8. Februar 2012 stellte der Insolvenzverwalter ein formelles Rechtshilfeersuchen an das Konkursamt St. Gallen; dabei ersuchte er im Wesentlichen um öffentliche Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens und um Publikation eines Schuldenrufs sowie um Sicherung des auf verschiedenen Konten bei der Bank Y.__ befindlichen Vermögens der Z.__ AG. Die "Blockierung" der Gelder soll eine zusätzliche Sicherung darstellen im Falle eines Entfalls der strafrechtlichen Blockierung. Mit Verfügung vom 18. Mai 2012 wies das Konkursamt das Rechtshilfeersuchen ab. Aus den Erwägungen: