Mit Beschluss vom 16. August 2011 sprach das Amtsgericht Nürnberg als Insolvenz­ gericht über das Vermögen der Z.__ AG mit statutarischem Sitz in A.___ (Kanton Appenzell A.Rh., Schweiz), und weiterer Betriebsstätte in B._____ [Bayern, Deutschland], das Insolvenzverfahren aus gemäss deutscher Insolvenzordnung und zugleich als Hauptinsolvenzverfahren entsprechend Art. 3 der Europäische Insolvenzverordnung. Rechtsanwalt X.__ (Beschwerdeführer) wurde zum © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte