Vorliegend ist in allen 23 Fällen der Pfändungsvollzug offensichtlich abgeschlossen. Anhaltspunkte für die Einleitung von Nach- oder Ergänzungspfändungen liegen nicht vor und werden vom Betreibungsamt auch nicht geltend gemacht […]. Einzig der pauschale Hinweis, dass bei den entsprechenden Schuldnern fast monatlich neue Pfändungen erfolgen […], vermag daran (noch) nichts zu ändern. Vielmehr wären im konkreten Einzelfall entsprechende Angaben zu machen. Zur Diskussion steht die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte