© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte kann nach Zustellung der Pfändungsankündigung immer noch mit Beschwerde gemäss Art. 17 SchKG geltend machen, er habe weder das Schreiben vom 2. Mai 2007 noch die Verfügung vom 2. Juli 2007 (mit gewöhnlicher Post) erhalten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/4