© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte über keine angemessene Ausbildung verfügen und den Eltern die Unterstützung zumutbar ist (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Dadurch kann es vorkommen, dass Eltern zivilrechtlich zur Unterstützung ihrer studierenden volljährigen Kinder verpflichtet werden, diese Beträge jedoch bei der Notbedarfsrechnung nach SchKG nicht berücksichtigt werden.