Die laufenden Ausgaben für Schulmaterialien und Lehrmittel der Kantonsschule betragen gemäss der Aufstellung der Klassenkasse Fr. 925.45 pro Jahr. Betrachtet man die Aufstellung dieser Kosten, ist offensichtlich, dass es sich dabei um die notwendigen Kosten für eine Mittelschule handelt. Die Bezahlung dieser Kosten durch den Beschwerdeführer ist grösstenteils ausgewiesen. Vor dem Hintergrund seiner behaupteten schlechten finanziellen Verhältnisse könnte der Beschwerdeführer jedoch für seine Stieftochter ein Stipendium beantragen.