© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Nicht dazu gehören Auslagen für Sport und Ferien, da diesen Aktivitäten der schulische Zweck fehlt. Somit sind vorliegend die Kosten für den Ballett-unterricht sowie für das Skilager der Kantonsschule nicht als Ausbildungskosten zu berücksichtigen.