Das Gesuch um Einsichtnahme in den Aufsichtsentscheid des Otnrgerichts vom 10. Mai 2019 wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. 2 Die Ge9uchsgegnerin hat die Verfahrenskosten von Fr. 838.30 (Gerichtsgebühr Fr. 500.–; SchreibgebOhron Fr. 220.-; Kanzleikosten Fr. 118.30) zu tragen. Seth 21 3. Zustellung an: - Parteien Nach Ablauf der RechtsmtttelfHst an: - Inkassostelle Obergericht (Disp.-Ziff. 2) Samen, 10. Januar 2022 Der Gerich Rechbmittelbelehrung