Die Gesuchsgegnerinist seit einiger Zeit nichtmehr im Amt, und bei der Staatsanwaltschaftist es zu diversen personellen Veränderungen gekommen (neuer Oberstaatsanwalt, neue Staat8anwältinnen, neues Kanzleipersonal). Allein die theoretische Möglichkeit, dass infolge der Einsichtsgewährung in den Aufsichtserrt8cheiddes Obergeächts in späteren Auf$ichtsverfahronnicht mehr uneing& schränkt mit ofFenenund wahrtIeitsgetreuenAussagen gerechnet werden könnte, rechtfertigtnichtdie Vermigorung der Einsichtnahme.