Es ist ferner unerheblich, ob der Aufsichtsentscheid wegen der Änderungen im Team der Staatsanwaltschaft und der Wirkungen der ergrirrenen Massnahmen noch aktuellist. Denn dies ist Lei der nachträglichenEinsichtnahme in atIfsicht8rechtliche Entscheide wohl regelmässig nicht (mehr) der Fall und steht der Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips und des Grundsatzes der Ju$tizöffentlichkeit nIchtim Weg.