nicht der Recht$pflegekommi88ion angehört. E8 ist auch nicht von Bedeutung, ob und inwieforn or allenfalls von zivil- und strafrechtlichen Verfahren betroffen sein könnte, und dass er anscheinend hinsichtlichdes Verfahrens einer mit ihm befreundeten Person an Irh formationengelangen möchte. Melmehr genügt für seine Legitimationzur Ge8uch8tellung nach dem Gesagten, dass er sein Recht als Bürger geltend macht, in die Angelegenheb ton des Staates Einsicht zu nehmen. Es ist ferner unerheblich, ob der Aufsichtsentscheid wegen der Änderungen im Team der Staatsanwaltschaft und der Wirkungen der ergrirrenen Massnahmen noch aktuellist.