SIcht untersuchtwurden, weII Anzeichen bestanden, dass dies zur Korrektur von allfälligen systemischen Fehlern erforderlichsein könnte, standen diese Abklärungen in einem engen sactllichon Zusammenhang mR der Kemfunktionder Untersuchung8führungund Rechtsprechung der Staatsanwaltschaft. In diesem Bereich ist die Staatsanwattschaß atnr "unabhängIg Im Rahmen Ihrer Strafbofugnlsse" (Art. 19e Abs. 1 und Art.