Informationsrechteder Geschäftspn-rfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates (GPK) mit Bezug auf den Aufsichtsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts vom 5. April 2020 (12T_2/2020) Intrefbnd Vorkommnisso am Bundesstrafgericht, OknraufsichtsrechtlicheFeststellung der GeschäRsprüfungskommissionen vom 24. Juni 2020, BBI 2020, 9452, N, 11). Dies giltalleKlings nur hinsichtlich allgemeiner aufsichtsrechtlichr Abklärungen und Feststellungen hinsichtlich des Ge schäftsgangs der Staatsanwaltschaft(vgl. Art. 19a Abs. 1 GOG).