dies führte teilweise zu Strafverfahren, welche durch den eingesetzten 8.o. Ober8taatsanwaR98teIlvertreter mit Verftlgung vom 11. November 2020 eingestelltwurden. Gleichentags ediess dieser gegenüknr der tnreit$ per 30. Juni 2019 aus ihrem Amt zurt]ckgatretenen Gesuchsgegnerin in einem weiteren Strafverfahren einen Strafbefehl %gen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt im Sinne von Art. 317 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; dieser ist unangefochten in RechtskraR erwachsen. Satte 13 9