4.4 Der EntscheId des Obergerichts vom 10. Mai 2019 erging in einem Aufsichtsverfahren, welches durch A11fsichtsbeschwerdedes stellvertretendenOberstaatsanwaHs gegen die damals amtierende Otnrstaatsanwältin und heutige Ge8uchsge9nerin eingeleitet worden war. Das Obergerichtbefasste sich im umfangreichenVerfahren mit den gegenüber der OberstaatsanwäKin erhobenen Vorwürfen. Dabei wurden netnn organisatorischen Fragen auch einzelne von der Ober8taatsanwättin bearbeitete Fälle und ihre Erledigung aus aufsichtsrechtlicher Sicht untersucht; dies führte teilweise zu Strafverfahren, welche durch den eingesetzten 8.o.