Diese Rechtsprechung ist grundsätz. lich auch auf andere Rochtsgebiete zu übertragen, in welchen den Persönlichkeitsrechton der Parteien besondere Bedeutung zukommt (VGPE AE 21/003 vom 27. Dezember 2021) 4 4.1 Gemäss Art. 24 Abs. 3 GOG kanndas OtnrgerichtRichtlinienüberdie Informationder ÖKentlichkeitund insbesondere über den Verkehr mit den Medien erlassen.