Sofern der Einsictrtsanspruchdie Anonymisierung einer grossen Zahl von Urteilen erfordert, steht er jedoch unter dem Vortnhatt, dass diese Art>ettfür die Gerictlt$tnhörtl8 nicht einen übermässigen Aufwand darstellt. Der Anspruch auf Einsicht in Urteile nach der Urteilsverkündung ist sodann nicht absolut und kann ins- SeKB 9 t