3.2 Das Bundesgerichthat sich in den letztenJahren mehrmalsmit dem Anspruch intore& sierter Dritterauf Kenntnis von Urteilennach Abschluss eines Verfahrens au8einandorue setzt (vgl. BGE 139 1 129; Urteile IC_12#2016 vom 21. Juni 2016; IB_510/2017 vom 11. Juli 2018; IC_394/2018 vom 7. Juni 2019; IC_225/2019 vom 27. Juni 2019 und IC_616/2018 vom 11. Septemtnr 2019). Gemäss seiner neuesten Rechtsprechung gilt Folgendes: Der in Art. 30 Abs. 3 BV verankerte Grundsatz der Justizöffentlichkeit gewährleistet einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsicht in alle Urteile nach der Urteil8verkün dung, auch wenn diese knreits vor einiger &tt ergangen sind.