Die einzelnen Formen können miteinander kombiniert werden und sind in ihrer Gesamtheit am Verkündungs- und Transparenzgebot zu messen (Urteil des Bundesgerichts IC_19412020 vom 27. Juli 2021, E. 5.2, mit Hinweisen). Das Gebot der öffentlichen Urteilsverkündung entfaltet mithin Wirkungen über den ZeItpunkt des Verfahrensabschlusses hinaus.