(>Kentliche Urteilsverkündung kndeutet zunächst, dass am Schluss eInes gerichtlichen Verfahrens das Urteil in Anwesenheit der Parteien sowIe von Publikum und Medienv8rtreterin- nen und -vertretern verkündet wird. Darüber hinaus dienen weitere Formen der Bekanntmachung dem Verkondungsgebot, wie etwa öffentliche Auflage, Publikation in amtlichen Sammlungen oder Bekanntgabe aber das Internet sowie die nachträgliche Gewährung der Einsicht auf Gosuch hin. Sie sind im Einzelnen anhand von Sinn und Zweck des Verkündungsgebots daraufhin zu beurteilen, ob sie die verfassungsrechtlich gebotene KenntnisnahmegerichtlicherUrteileerlauben.