Setb 8 Behandlung und gesetzmässige Beurteilung.Zum andern ermöglichtsie auch nicht verfahrensbeteiligten Dritten, nachzuvollziehen, wie gerichtliche Verfahren geführt werden, das Recht verwaltetund die Rechtspflege ausgeübt wIrd, und liegt Insoweitauch im t)f- fentlichenInteresse. Sie willfür Transparenz der Rechtsprechung sorgen und die Grundlage für das Vertrauen in die GerichtsbarkeIt schaffen.