Im Außichtsentscheid vom 10. Mai 2019 würden auch etliche Amtsgeheimnisse khandelt. Es tnstehe ein otjektives Interessedaran, dass diese Informationenichtan die Offentlichkettgelangten. Es handle sich datni nicht nur um interne Artnitsprozesse, sondern auch spezifISChe Straffälle unter Namonsnennung der tnteiligten Parteien (Täter/Opfer) und Nennung von Untersuchungstnamten und sonstigen Drttttnteiligten. Die Mitartietten-