weshalb sich die Einsicht gemäss recht$staatlictnn Prinzipien nur in einem solchen Verfahren rochtfertige. Weder die Personaliedes Kantonsgerichtsprä$identen II, die Polizeieinsätzenoch der "Justizfall Durrer" und die Tätigkeitder Notare in Obwalden, auf welche sich der Gesuch steIler berufe, hätten etwas mit ihr und dem Gesuch um Einsicht in das sie betreffende Verwaltungsverfahren zu tun. Strukturelle Probleme für die allenfalls ungenügenden Ressouroen müssten losgelöst von einem konkreten Fall diskutiertwerden. Lösungen seien im Diskurs mit den jeweiligenBehörden zu suchen.