Es sei auch nichtAufgatn des Gesuchstellers,das Verhaltender Poli. zei und der Staatsanwaltschaftzu untersuchen, zumal das Beispiel seI gezeigt habe, dass gemäss seinen Angaben FehlvertlaRen zur Rechenschaft gezogen werde und die tntroffenen Personen für unrechtmä8sigesVerttatten entschädigt würden. Die potentiellstrafrechtlich relevanten Tatbestände seien inzwischen in einem Strafverfahrenbeurteiltund eingestelltworden. Da8 Auf8itlhtsverfahrenhabe