Der Aufsicht8ent8choidvom 10. Mai 2019 könne Instnsondere tntreffend das Team (zwischenzeitlicher Weggangvon mehrerenStaatsanwältenund Sekretärinnen) sowie betreffenddie Wirkuruen der inzwischenerurtffenenMassnahmen gar nicht mehraktuellsein. Es sei auch nichtAufgatn des Gesuchstellers,das Verhaltender Poli. zei und der Staatsanwaltschaftzu untersuchen, zumal das Beispiel seI gezeigt habe, dass gemäss seinen Angaben FehlvertlaRen zur Rechenschaft gezogen werde und die tntroffenen Personen für unrechtmä8sigesVerttatten entschädigt würden.