Im Übrigenhabe der Ot>waldnerJustiz- uM Sicherhettsdirektorbestätigt,dass entspre chende Arbeitsabläub ütnrprtlftund verschiedene Massnahmen getroffenworden seien. Für die Sicherstellung eines korrektenFunktionieronsder Verwaltungsei gesetzlichein Aufsichtsverfahren vorgesehen, das auch duretlgeftlhrt und abgeschlossen worden sei und sogar betreffenddie ertlärtetenVerdachtsmomente zu einem Strafverfahren geführt haku. Das Interesse des Gesuchstellen ütnrwiege unter dem Blickwinkelder Verhältnismäss}gkeitdie öffentlichenInteressensowie ihr Interesse am Schutz und an der Geheimhaltungnicht.