Diese strukturellenProbleme könnten nicht auf Basis einzelner Personalentscheide gelöst werden. Mit dem Aufsicht8beschwerdeent- scheid sei vermutlich erstmals im vergangenen Jahrzehnt eine grössere Analyse zur Situation der Ol7waldnerStrafverfolgung geleistet worden. Umso bedeutungsvoller sei die Zugänglicllkeitzu diesem Entscheid, damit die darin untersuchtenSachverhalte und die Ergebnisse in breitem Rahmen diskutiertwerden könnten. Dies gelte umso mehr, als die strukturellen Probleme wesentlich mit den finanzpolitischen Rahmentndingungen des Kantons zusammenhängen dürften. Infolge der Obwaldner Steuerstrategie sei die Straf.