An der Einsichtsmöglichkeit bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse. Die Berichterstattung um die Aufsichtsboschwerdo hate in chr Öffentlichkeitaufgezeigt, dass im Be reich der kantonalen Justiz im weiteren Sinne, insbesondere der Strafverfolgung und Strafgerichtsbarkeitauf Ebene des KantonsgeHchts Problemfelderbestünden. Die Be richterstattung, auch im Zusammenhang mit der Personalie des (abgewählten) KantonsgerichtspräsidentenII, weise aus seiner Sicht darauf hin, dass strukturelleProbleme be stünden, die angegangen werden müssten. Diese strukturellenProbleme könnten nicht auf Basis einzelner Personalentscheide gelöst werden.